Status der Spendenaktion „Basti“

 

Sehr geehrte Spender,

 

leider ist die gut gemeinte Spendenaktion in eine Situation geraten, welche sich die Kolpingfamilie (KF) Herz-Jesu nie hätte vorstellen können.

Ich habe mich als Vorstand der KF bis heute nicht zu der Entwicklung öffentlich geäußert. Da nun das Ansehen der KF in der Öffentlichkeit Schaden nimmt, ist es erforderlich dies nun zu tun.

Den genauen Ablauf und den Stand der Entwicklung können Sie auf der Seite Ablauf der Spendenaktion lesen.

 

Folgendes möchte ich Richtigstellen:

 

  • Die KF hat von Anfang an klargestellt, dass wir gemäß unserer Satzung im Sinne der Gemeinnützigkeit die Spendenaktion unterstützen.
  • Die KF hat von Anfang gegenüber der Familie klargemacht, dass die KF kein Interesse an den Spendengeldern hat und die KF ehrenamtlich handelt.
  • Für die Zwecke der KF wird das Vereinsvermögen verwendet.
  • Die KF hat von Anfang an klargemacht, alles zu tun was nötig ist, jedoch nichts zu tun was die Gemeinnützigkeit der KF gefährdet.
  • Erst durch ein anwaltschaftliches Schreiben von der Familie, entschied sich die KF Klage einzureichen.
  • Die KF klagt nicht gegen ein krankes Kind, sondern gegen die Eltern von Basti, welche Basti vertreten.
  • Nicht die KF verlangt Zinsen von der Familie, sondern dies wurde vom Gericht festgelegt
  • Nicht die KF hat entschieden, ob Gelder nicht dem Spendenzweck entsprechend verwendet wurden sondern das Finanzamt
  • Die KF hat die Spendenaktion nie für Ihre Zwecke verwendet.
  • Die KF hat sich immer im Hintergrund gehalten.
  • Alle Veröffentlichungen erfolgten von der Familie, den Spendeninitiatoren und der Medien
  • Von der Formulierung der SRZ "Die KF gewinnt den Prozess" distanziert sich die KF, denn wir haben nichts gewonnen, sondern lediglich Recht bekommen. Hier gibt es keine Gewinner, sondern nur noch Verlierer.
  • Die journalistische Recherchen der Oberpfalz Medien waren sehr einseitig, denn mit der KF wurde bis zum Verkündigungstermin nicht gesprochen.
  • Erst nachdem der Vorstand auf die Oberpfalz Medien zugegangen ist, wurde die Situation der KF dargestellt.
  • Die KF hat sich bis jetzt in keiner Weise öffentlich zu Vorwürfen, Unterstellungen und falschen Behauptungen geäußert. Weiterhin hat die KF die Spendenaktion nicht dazu genutzt um daraus öffentlich wirksam Nutzen zu ziehen. 
  • Die KF wird weiterhin nach Recht und Gesetz, moralischen und christlichen Werten als Verwalter des Spendenkontos diese  Spendenaktion ehrenamtlich unterstützen. 
  • Die Spenden werden, so wie abgesprochen, in Zusammenarbeit mit den Spendeninitiatoren dem Spendenzweck entsprechend und dem ausdrücklichen Wunsch der Spender verwendet.

 

 

 Thomas Gebhardt

1. Vorstand

 

Stand 15.11.2020

Sehr geehrte Spender,

 

leider ist die gut gemeinte Spendenaktion in eine Situation geraten, welche sich die Kolpingfamilie (KF) Herz-Jesu nie hätte vorstellen können.

Die Spendeninitiatoren (Onkel von Basti, der Sohn des Vorsitzenden und deren Freunde) traten mit der Bitte an die KF, ob diese bereit wäre, Spendenquittungen auszustellen. Nachdem die Notlage von Basti erkannt wurde, entschied sich die KF hier zu helfen.

Mit der Entscheidung Spendenquittungen auszustellen, musste die Spendenaktion entsprechend der Satzung der KF durchgeführt werden.

Es gab insgesamt 3 Gespräche mit der betroffenen Familie. Schon im ersten Gespräch machte die KF, vertreten durch dem Vorstand und dem Kassier, gegenüber der Familie deutlich, dass die KF kein Interesse an den Spendengeldern hat und die KF ehrenamtlich handelt.

Hier wurde abgesprochen, dass, wenn Geld übrig bleibt, die Spenden an betroffene Kinder und Familien in Absprache mit den Spendeninitiatoren weiter gegeben werden.

Damit die Familie in die USA fliegen konnte, wurde der Familie ein Vorschuss in Höhe von insgesamt 100 000 € überwiesen. Dies war vorgesehen um den Rückflug und die Lebensunterhaltungskosten in den USA bezahlen zu können.

Bei der Abwicklung der Einzahlungen auf das Spendenkonto wurde die KF vom Finanzamt (FA) sehr gut unterstützt. Da die Satzung   der KF für diese Aktion nicht passten, wurde der KF vom FA eine Sondergenehmigung erteilt, mit der Auflage die Satzung um den Passus "mildtätige Zwecke" bei der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu ergänzen. Die angepasste Satzung mussten dann dem Amtsgericht vorgelegt werden. Dies wurde umgesetzt.

Nach der erfolgreichen OP kam die Familie aus den USA zurück. Der Vorschuss musste nun abgerechnet werden, um dann mit der Spendenaktion weiter machen zu können.

Die KF ließ der Familie erstmal Zeit um wieder zu Hause ankommen zu können. Mittlerweile hatte die Krankenkasse die Kosten für die OP an die Familie überwiesen. Hier musste unser Kassier die Familie auffordern, den Betrag auf das Spendenkonto zu überweisen, da die KF die OP Kosten aus dem Spendenkonto an das Krankenhaus überwiesen hatte.

Dann fand das zweite Gespräch statt. Mittlerweile hatte der Kassier die Familie aufgefordert eine Abrechnung über die Verwendung des Vorschusses aufzustellen. Die Familie erstellte diese und der Kassier legte diese dem FA zur Prüfung vor.

Die aufgestellte Abrechnung war so nicht in Ordnung. 

Das FA anerkannte zuerst nur 40 000€ als dem Spendenzweck entsprechend. Nachdem eine erneute Abrechnung erstellt wurde, genehmigte das FA weitere rund 20 000€ als dem Spendenzweck verwendete Aufwendungen. Somit blieb ein Restbetrag von rund 

40 000€ , welchen die Familie wieder auf das Spendenkonto einzahlen sollte.

Unser Kassier teilte der Familie mit, dass zuerst der Vorschuss abgerechnet werden muss, um dann über die Verwendung der Spenden weiter zu entscheiden. Hier unterstellte die Familie der KF, die KF möchte die Spenden für ihre eigenen Zwecke verwenden. Wieder stellte der Vorstand klar, dass die KF keinen Bedarf aus dem Spendenkonto für eigene Zwecke hat. Dann unterstellte die Familie, dass die Kirche die Spenden für Ihre Zwecke nutzen möchte. Auch hier stellte der Vorstand klar, dass auf das Spendenkonto nur der Vorstand und der Kassier Zugriff haben und die Spenden nur dem Spendenzweck entsprechend eingesetzt werden. Weiterhin sagte der Vorstand der Familie, dass die KF die Spendenaktion so schnell wie möglich abschließen möchte und das Geld wieder vom Vereinskonto weg haben möchte.

Der Vorstand wollte den Restbetrag des Vorschusses der Familie erlassen. Das FA teilte daraufhin mit, wenn die KF dies macht, dann verliert die KF ihre Gemeinnützigkeit, der Vorstand macht sich strafbar und die gesamten Spenden wären dann zu einem Drittel (rund 200 000€) versteuert worden. Dies hat der Vorstand der Familie in diesem Gespräch mitgeteilt. Die Familie ignorierte dies. Nachdem der Vorstand die Familie aufforderte den Restbetrag einzuzahlen wurde das Gespräch beendet.

Nachdem weitere Wochen verstrichen waren und keine Einzahlung erfolgte (mittlerweile September) wurde ein drittes Gespräch angesetzt. Hier stellte der Vorstand nochmals klar, dass die KF keinerlei Interesse an den Spenden hat und die Spendengelder in Absprache mit den Initiatoren dem Spendenzweck zugeführt werden soll. Wiederum stellte der Vorstand gegenüber der Familie klar, das die KF den Restbetrag einfordern muss, da gemäß FA zuerst der Vorschuss abgerechnet werden sein muss. Es wurde ein Frist bis Ende Oktober gesetzt. 

Die KF wartete noch bis Ende November. Hier wurde dann schon überlegt den Restbetrag einzuklagen, jedoch wollte der Vorstand nochmals mit der Familie sprechen. Dies kam aber nicht zustande, denn die Familie hatte inzwischen einen Anwalt eingesetzt.

In einem anwaltlichem Schreiben, wurde die Forderung der KF den Restbetrag auf das Spendenkonto einzuzahlen abgelehnt und die Auszahlung der gesamten Spenden an die Familie gefordert.

Nun musste der Vorstand sich ebenfalls einen Anwalt suchen und es wurde entschieden Klage einzureichen.

Nachdem nun vor dem Landgericht die Verhandlung stattfand, wurde der Klage der KF Recht gegeben und die Familie dazu verurteilt den Restbetrag nebst Zinsen zu erstatten. 

Die Familie hat nun Berufung vor dem Oberlandesgericht eingereicht. Die Spendenaktion kann deshalb wieder nicht weiter verfolgt werden.

 

Stand 13.01.21

 

Die Berufung liegt dem Oberlandesgericht vor. Der Anwalt der Familie hat eine Fristverlängerung zur Berufungsbegründung bis 22.01.21 eingereicht.

 

Stand 26.02.21

 

Die Berufung liegt dem OLG vor. Dort wird diese geprüft. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.

 

Stand 28.04.21

 

Die Berufungsverhandlung fand am 22.04.21 vor dem OLG Nürnberg statt. Nachdem der Richter mitgeteilt hat, dass es der Entscheidung des LG Amberg folgt hat die Familie die Berufung zurück gezogen. Es fand eine Einigung statt.

 

Die KF hat nun die Aufgabe alle Spender anzuschreiben mit der Bitte durch ein beiliegendes Schreiben Ihren Willen mit der Verwendung der Spende gegenüber der KF anzugeben. Entsprechend den Rückmeldungen müssen die jeweiligen Spendenbeträge entweder an die Familie ausbezahlt werden, dem Spender rückerstattet werden oder die Spenden können für andere im Sinne des Spendenzweckes mildtätige Aktionen oder Unterstützungen verwendet werden.

 

Die Spendeninitiatoren und die Kolpingfamilie werden über die Verwendung der freigegebenen Spenden beraten und entsprechend die Gelder einsetzen. Über die einzelnen Aktionen wird dann entsprechend berichtet und veröffentlicht.

 

Stand 27.10.21

 

Durch die bereits erfolgten Rückmeldungen sind rund 110 000 € für mildtätige Zwecke zur Unterstützung von kranken Kindern und deren betroffenen Familie freigegeben. 

In Abstimmung mit den Spendeninitiatoren werden die Spenden entsprechend vergeben.